Kommunalwahl 2024

allgemeine Infos

Gemeinderat und Ortschaftsrat - was ist das?

Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GemO). Der Gemeinderat ist kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Die Anzahl seiner Mitglieder richtet sich in der Regel nach der Größe der Gemeinde. Die Mitglieder des Gemeinderates werden über die Listen von Parteien und Wählervereinigungen gewählt. Der Gemeinderat kann beschließende und beratende Ausschüsse einsetzen. Vorsitzende:r des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ist mit Stimmrecht der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin.*

In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können interne Gebietsaufgliederungen in Form von Ortschaften vorgenommen werden. In diesen Ortschaften können Ortschaftsräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe zu erzielen.

*Quelle: Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg (kommunalwahl-bw.de)

 

Wer wird in den Gemeinderat gewählt?

Rund 20.000 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gibt es in Baden-Württemberg. Sie werden durch die Bürger:innen der Kommune gewählt. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Es spielt nicht nur eine Rolle, wer sich zur Verfügung stellt, sondern ganz entscheidend ist, wer gewählt wird. Bildung, Einkommen und Geschlecht sind als „Filter“ anzusehen – mit wachsender Gemeindegröße ansteigend. Eine Differenzierung lässt sich auch nach der Zugehörigkeit zu Parteien treffen.*

Durch die Möglichkeit des Kumulierens führt auch ein guter Listenplatz nicht unbedingt zum Erfolg. Entscheidend ist der Bekanntheitsgrad durch Beruf und Familie oder durch ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde, zum Beispiel bei der Feuerwehr oder in Vereinen.

*Quelle: Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg (kommunalwahl-bw.de)

WIE WERDEN GEMEINDE- UND ORTSCHÄFTSRÄTE GEWÄHLT?

Gemeinde- und Ortschaftsräte werden alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen gewählt. Als Wahlsystem dient die Verhältniswahl auf der Grundlage freier Listen, die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden. Jedem Wahlberechtigten stehen so viele Stimmen zu, wie Mandatsträger:innen zu wählen sind. Die Zahl der Gemeinde- bzw.  Stadtratsmitglieder ist gesetzlich geregelt. Je nach Gemeindegröße sind es zwischen acht und sechzig. Gewählt wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.*

Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg hält einige Besonderheiten bereit, die es beim Wählen zu beachten gilt.

Hier finden Sie die wichtigsten Besonderheiten:*

  • Positive Kennzeichnungspflicht: Das bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber ausdrücklich als gewählt gekennzeichnet werden müssen – ein Ausstreichen der Namen anderer Bewerber reicht nicht aus!
  • Wie kennzeichne ich eindeutig: Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Stimme erhalten sollen, werden mit einem Kreuz oder mit einer „1“ gekennzeichnet.
  • Kumulieren: Es besteht aber auch die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerbern mehr als eine Stimme zu geben, maximal sind es drei. Das nennt man „kumulieren“ (anhäufen). Daher werden Bewerberinnen oder Bewerber, die zwei oder drei Stimmen erhalten sollen, mit einer „2“ oder „3“ gekennzeichnet.
  • Panaschieren: Um Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Listen Stimmen zu geben, wird eine Liste als Grundlage genommen. Weitere Namen von anderen Listen können dann handschriftlich hinzugefügt werden. Das nennt man „panaschieren“ (mischen).
  • Ausnahme von der positiven Kennzeichnungspflicht: Es gibt auch die Möglichkeit, alle Stimmen nur einer Partei oder Wählervereinigung zukommen zu lassen. Dann kann man deren Liste ohne weitere Kennzeichnung unverändert abgeben. Es erhält dann jede Bewerberin und jeder Bewerber eine Stimme. Enthält eine Liste weniger Bewerberinnen und Bewerber als Kandidierende zu wählen sind, verschenkt man bei einem unveränderten Stimmzettel allerdings einen Teil seiner Stimmen!

Ortschaftsräte:
Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte.

*Quelle: Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg (kommunalwahl-bw.de)